- Nachholverbot
- Begriff des Steuerrechts: 1. Verbot, der ⇡ Pensionsrückstellung jährlich andere Beträge zuzuführen als die sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung ergebenden gleichmäßigen Unterschiedsbeträge zwischen den Gegenwartswerten am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres (vgl. § 6a IV 1 EStG).- 2. Verbot, absichtlich unterlassene ⇡ Absetzungen für Abnutzungen (AfA) oder ⇡ Sonderabschreibungen nachzuholen (strittig).- Anders: Rückwirkungsverbot (⇡ Rückwirkung).
Lexikon der Economics. 2013.