Nachholverbot

Nachholverbot
Begriff des Steuerrechts: 1. Verbot, der  Pensionsrückstellung jährlich andere Beträge zuzuführen als die sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung ergebenden gleichmäßigen Unterschiedsbeträge zwischen den Gegenwartswerten am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres (vgl. § 6a IV 1 EStG).
- 2. Verbot, absichtlich unterlassene  Absetzungen für Abnutzungen (AfA) oder  Sonderabschreibungen nachzuholen (strittig).
- Anders: Rückwirkungsverbot ( Rückwirkung).

Lexikon der Economics. 2013.

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